Mietrecht Haustiere Verboten
Mietrecht: Welche Haustiere sind in Wohnungen erlaubt?. Wenn im Mietvertrag nicht generell die Haltung von „Haustieren“ verboten wird, sondern von bestimmten Tierarten wie Hunden (Angaben wie „Kampfhund“ oder einer bestimmten Rasse sind möglich) oder auch Katzen, dann ist dieses Verbot wirksam, da es nicht gegen den oben genannten.
Mietrecht haustiere verboten. Katzen sind die Besten Haustiere. Ruhig und stubenrein verursachen Sie keine Störungen bei einer Haltung in der Mietwohnung. Ob mit einem Katzennetz oder doch einem Freigang im Garten, Katzen sind genügsam in Sachen Auslauf und kein Vermieter oder Nachbar kann etwas gegen ein solch verschmustes Haustier haben. Doch, stimmt das? Tatsächlich wird die Haltung einer Katze in einer ausreichend. Haustiere sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Nachbarn, insbesondere bei Mietwohnungen. Eigentümer von Wohnungen haben relativ freie Hand, aber auch dem Mietrechtsgesetz zufolge können Haustiere nicht verboten werden. Allerdings müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Zu unterscheiden ist zunächst laut Mietrecht die Tierhaltung von folgenden Tiergruppen:. Kleintiere. Das sind zumeist Hamster, Fische, Meerschweinchen und Kaninchen.Hier gilt: Egal ob im Mietvertrag Haustiere verboten sind, diese kleinen Tierchen dürfen im Regelfall immer mit in der Wohnung leben.. Ausnahmen stellen jedoch Frettchen, Ratten oder Papageien dar. Die meisten Deutschen besitzen ein Haustier oder ziehen es in Betracht, sich eines anzuschaffen. Doch ist die Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung gestattet? Was ist erlaubt, und für.
Was ist erlaubt? Die Regelung dieser Frage überlässt das Gesetz den Parteien. Die Zulässigkeit von Haustieren hängt vom konkreten Mietvertrag ab. Die meisten Mietverträge erlauben die Haltung von Haustieren nur mit Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter darf gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Haustierhaltung ohne besonderen Grund verweigern. Die Haltung gefährlicher oder giftiger Tiere ist verboten.. sondern dürfen die Haltung bestimmter Haustiere verbieten. Ein absolutes Verbot, ohne Erlaubnisvorbehalt ist allerdings nicht zulässig.. Mietrecht.org 19.04.2018 - 17:14 Antworten. Hallo Angelika, Auch hier gilt laut Mietrecht, das Haustiere nicht generell verboten werden dürfen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter dürfen hier nicht benachteiligt werden . Die Eigentümergemeinschaft kann die Tierhaltung mehrheitlich jedoch einschränken , wenn es zum Beispiel um den Freilauf von Hunden und Katzen auf Gemeinschaftsflächen geht oder es. Hund und Katze: Haustiere können Mietern nicht grundsätzlich verboten werden. Was Sie beachten sollten und weitere Infos zur Mietrecht-Neuerung gibt es hier.
Dürfen gemäß Mietrecht Haustiere im Mietvertrag generell verboten werden? Ein generelles Haustierverbot für eine Mietwohnung mit Haustieren ist grundsätzlich nicht zulässig. Der Haltung von Hund und Katze kann zwar widersprochen werden, allerdings sind ungefährliche Kleintiere immer erlaubt. Tierhaltung in der Mietwohnung: Was erlaubt und was verboten ist Haustier ist nicht gleich Haustier – vor allem nicht im Mietrecht. Kleintieredürfen Mieter auch ohne Erlaubnis des Vermieters halten. Bei Hunden, Katzen und exotischen Tieren wird das Ganze schon komplizierter. Das sollten Mieter zur Tierhaltung in der Mietwohnung wissen. Andererseits ist der Wunsch nach einem Haustier für viele Mieter sehr groß. Das Gesetz schweigt zum Thema Haustierhaltung – was die Lage nicht gerade einfacher macht. Welche Haustiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen und welche Tiere der Vermieter verbieten darf, verraten wir im Folgenden. Denn im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gleichbehandlungsgebot. Erschüttert über die traurige Geschichte von Roy macht sich Verena Wolf nun ihrerseits Sorgen um ihren Sugar. Denn auch in ihrem Mietvertrag ist das Halten eines Hundes ausdrücklich verboten.
Haustiere in der Mietwohnung können im schlimmsten Fall große Streitigkeiten zwischen den Parteien auslösen. Deshalb ist es wichtig, den Mietvertrag gründlich zu studieren. Viele Vermieter verwenden alte Klauseln, die mittlerweile nicht mehr zulässig sind – also Augen auf als Tierbesitzer. Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen über die Haustierhaltung, ist diese grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotential wie etwa Papageien, Giftschlangen oder für Haustiere in grosser Zahl. Haustiere & Mieten Seit dem OGH-Urteil vom 22.12.2010 (siehe VKI ), kann die Tierhaltung von Haustieren nicht mehr generell bzw umfassend im Mietvertrag verboten werden. Damit ist klar, dass jene Tiere, von denen keinerlei Beeinträchtigung ausgehen kann, jedenfalls erlaubt sind (zB Hamster, Meerschweinchen und ähnliches). Haustiere gehören keinesfalls dazu. Entscheidungen, welche allein das Sonderdeigentum betreffen, sind den Eigentümern(Vermietern) vorbehalten. Diese Entscheidung würde vor Gericht ins Bodenlose fallen. Allein ein generelles Haustierverbot ist schon dem Grunde nach unzulässig. Bleiben Sie getrost.
Haustiere: Hamster ja, Hund oder Katze immer noch bedingt! Der Bundesgerichtshof hat bereits vor Jahren die generalisierende Mietvertragsklausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen (BGH VII ZR 10/92), da unter dieses Verbot auch Kleintiere wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen, Fische und Kanarienvögel fallen würden. Ja. Nach herrschender Lehre kann er dies tun. Ob ein Mieter Tiere in der Wohnung halten darf oder nicht, hängt in erster Linie vom jeweiligen Mietvertrag und den dazu gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dem "Kleingedruckten") ab. Hierbei sind vier Varianten denkbar: Der Vermieter kann die Haltung für alle oder einzelne Tierarten ausdrücklich erlauben, von seiner Zustimmung.