Mietrecht Hunde Verbieten
Was ist erlaubt? Die Regelung dieser Frage überlässt das Gesetz den Parteien. Die Zulässigkeit von Haustieren hängt vom konkreten Mietvertrag ab. Die meisten Mietverträge erlauben die Haltung von Haustieren nur mit Einwilligung des Vermieters. Der Vermieter darf gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Haustierhaltung ohne besonderen Grund verweigern.
Mietrecht hunde verbieten. Hunde darf ein Vermieter nicht allgemein verbieten. Dennoch gibt es einige Situationen, in denen Hunde aus der Wohnung verbannt werden. Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus.Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.. Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht.So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit. Gutes Urteil für Tierhalter: Vermieter dürfen nicht grundsätzlich Hunde und Katzen in Wohnungen verbieten. Der BGH erklärt eine solche Vertragsklausel für ungültig – macht aber eine. Kann ihm der Vermieter die Hundehaltung verbieten, obwohl die Nachbarin auf demselben Stockwerk ebenfalls einen Hund hält? Seine Empörung über diese Ungerechtigkeit ist verständlich. Leider lässt sich rechtlich nichts dagegen tun. Denn im Mietrecht gibt es grundsätzlich kein Gleichbehandlungsgebot.
Ja. Nach herrschender Lehre kann er dies tun. Ob ein Mieter Tiere in der Wohnung halten darf oder nicht, hängt in erster Linie vom jeweiligen Mietvertrag und den dazu gehörenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dem "Kleingedruckten") ab. Hierbei sind vier Varianten denkbar: Der Vermieter kann die Haltung für alle oder einzelne Tierarten ausdrücklich erlauben, von seiner Zustimmung. Die Vermiertein kann nicht hingehen und die Haltung eines Zweithundes verbieten mit dem Bemerken, sie habe es sich anders überlegt. Dies ist keine Begründung, die allerdings erforderlich ist, um Willkür dieser Art Tor und Riegel vorzuschieben. Die Größe einer Wohnung ist nicht immer maßgeblich dafür, wieviele Hunde gehalten werden. Diese Frage wird immer wieder aufgeworfen. 2013 hat bereits der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein generelles Tierhalteverbot von Hunden und Katzen nicht erlaubt ist (Az.: VIII ZR 168/12). Es hängt nach Auffassung der Richter immer vom Einzelfall ab, ob Hunde und Katzen gehalten werden dürfen. Die Interessen und … Sie sind hier: Hunde und Mietwohnung Hundehaltung und Mietrecht sind Hunde erlaubt? Der ewige Zwist um die Hundehaltung in Haus und Garten Fragt man ihre Besitzer, so handelt es sich bei Hunden in der Regel um liebenswerte Hausgenossen, die niemals beißen, selten bellen und auch sonst keinem etwas zuleide tun.
So können zum Beispiel die drohende Verschmutzung sowie eine übermäßige Abnutzung des Mietobjekts Gründe sein, die Tierhaltung zu verbieten. Allerdings genügt auch hier nicht die allgemeine Lebenserfahrung, dass Hunde und Katzen Schmutz verursachen können oder sich Böden und Wände generell schneller abnutzen. Mietrecht: die Haltung von Hunden in der Mietwohnung Ohne Tierhaltungsklausel im Mietvertrag . Auch wenn der Mietvertrag keine Bestimmung über ein Tierhaltungsverbot enthält, ist bei einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus die Haltung eines „normalen“ Hundes nur ausnahmsweise ohne Erlaubnis gestattet, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des. Katzen und Hunde. Grundsätzlich gilt hier: Die Hausordnung und der Mietvertrag müssen unbedingt befolgt werden, wenn es darum geht, diese Haustiere in der Wohnung zu halten.. Generell wird ein Hund oder eine Katze in den meisten Fällen aber vom Richter genehmigt, sollte kein eindringlicher Grund dagegen sprechen.Sind Nachbarn beispielsweise schwer krank, kann unter Umständen auch eine. Hunde sind die besten Freunde der Menschen. Sie haben vielfältigen Nutzen, finden aber nicht immer die Sympathie der Nachbarn. Bevor Mieter planen, einen Hund in die Mietwohnung aufzunehmen, sind sie gut beraten, im ersten Schritt ihren Mietvertrag zu lesen.. Im Mietvertrag findet sich regelmäßig eine Bestimmung zur Tierhaltung.
Ständig bellende Hunde oder Katzen, die den Türrahmen als Kratzbaum nutzen, müssen nicht unbedingt genehmigt werden. Denn hier gilt: Sollte die Wohnqualität der Nachbarn stark leiden oder der Wohnraum durch das Tier beschädigt werden, kann der Vermieter die Haltung verbieten. Manchmal versuchen Vermieter persönlich, Besuchern mit Hund den Zutritt zum Haus zu verbieten. Begründet wird dies damit, dass sich im Haus Hunde nicht aufhalten dürfen, Hunde nicht erlaubt sind. Der Vermieter ist ohne wesentlichen Grund dazu nicht berechtigt. Vermieter haben laut Mietrecht keine Möglichkeit, die Hundehaltung aus Prinzip zu verbieten. Sie haben jedoch das Recht, die Haltung von einer Genehmigung abhängig zu machen. Es ist empfehlenswert, ein solche Klausel in den Verträgen aufzunehmen. So bleiben Sie im Bilde und sind über die Hundehaltung informiert. Hund in Mietwohnung: der Mietvertrag verbietet die Tierhaltung. Hund in Wohnung (© Mat Hayward / Fotolia.com) Sehr oft findet man in Mietverträgen das pauschale Verbot, Tiere in der Mietwohnung zu halten. Handelt es sich hierbei um eine Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, wird der Mieter das Verbot akzeptieren müssen, da er es mit Unterschrift.
Nach neuerer BGH-Rechtsprechung kann ein Vermieter nicht einfach pauschal die Tierhaltung – auch die von Katzen oder Hunden – verbieten. Es muss immer eine Abwägung erfolgen, wessen Interessen mehr Gewicht haben. Ist mit keinen Nachteilen zu rechnen, wenn sich ein Mieter eine Katze zulegt, kann der Vermieter das dann nur schwerlich verbieten. Mietrecht.com 31. Juli 2018 um 14:20. Hallo Pia., die Hundehaltung zu verbieten, ist das Recht des Vermieters – allerdings muss er üblicherweise die Gründe für das Verbot angeben. Sie können versuchen, das Gespräch mit Ihrem Vermieter zu suchen. Dabei kann eine Unterschriftensammlung Ihrer Nachbarn möglicherweise helfen.